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Glossar

A

Abschiebung
ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht, wenn eine ausländische Person keinen Aufenthaltstitel (mehr) besitzt. Eine Abschiebung wird durchgesetzt, wenn die Ausreise vollzogen werden kann und die betroffene ausländische Person innerhalb der ihr gesetzten Ausreisefrist nicht selbständig ausgereist ist.

Alltagsrassismus
beschreibt diskriminierende Handlungen, die sich in alltäglichen Situationen und im alltäglichen Sprachgebrauch äußern. Rassismus drückt sich zum einen durch offensichtliche tätliche oder verbale Angriffe auf Menschen aus, die aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Religion diskriminiert werden; zum anderen aber auch subtiler durch Vorurteile und Klischees, rassistische und abgrenzende Redewendungen und Bezeichnungen, ausgrenzende Blicke und Gesten. Dazu zählen auch Fragen z.B, wie „Wo kommst du her?“ oder „Wann gehst du nach Hause zurück?“, denn diese zeigen, dass die angesprochene Person als nichtzugehörig markiert wird.

Ankerzentrum
Das Akronym AnkER steht für Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehrzentren. Es handelt sich um ein Unterbringungskonzept für Asylsuchende, das im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von März 2018 angekündigt wurde. Im August 2018 nahmen die ersten Ankerzentren in Dresden und an sieben bayerischen Standorten ihre Arbeit auf; ein weiteres folgte im September im Saarland. In einer Pilotphase von 12 bis 18 Monaten werden dort verschiedene Arbeitsprozesse auf ihre Umsetzbarkeit und ihren Nutzen getestet.

Antisemitismus
ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.

Assimilation
Das Selbstverständnis der deutschen Demokratie überlässt es jedem selbst, wie man leben möchte, so lange man sich die Gesetze und die demokratische Grundordnung hält. Dennoch hat der Staat ein Interesse daran, Zuwanderer in die Gesellschaft zu integrieren. Für die Integration braucht es immer zwei Gruppen: die Migranten und die bereits anwesende Bevölkerung. Integration ist ein Prozess des Sich-kennenlernens und Zusammenwachsens. Im Gegensatz zur Assimilation (völlige Anpassung), verlangt Integration nicht das Aufgeben der eigenen kulturellen Identität.    

Asylsuchende/Flüchtlinge
Die Begriffe Asylsuchende und Flüchtling werden im alltäglichen Sprachgebrauch oft synonym verwendet. Es bestehen jedoch Unterschiede. Ganz allgemein werden als Flüchtlinge (oder Geflüchtete) Menschen bezeichnet, die aus ihrer Heimat geflohen sind. Flucht wiederum kann beschrieben werden als eine unfreiwillige Bewegung von einem Wohnort oder Gebiet in ein anderes Gebiet oder ins Ausland, um einer als unhaltbar angesehenen Lebenssituation zu entgehen. Was genau eine Flucht ausmacht, wird jedoch auch in der Wissenschaft debattiert. Oft sind die Übergänge von Flucht und sonstigen Migrationsbewegungen fließend. Rechtlich gelten als Flüchtlinge (sog. anerkannte Flüchtlinge) nur diejenigen, deren Asylantrag erfolgreich war und die Schutz nach dem Grundgesetz oder in Anlehnung an die  Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)erhalten haben.

Aussiedler/Spätaussiedler
Aussiedler:innen bzw. Spätaussiedler:innen sind Personen deutscher Herkunft, die vor dem Ende des 2. Weltkrieges ihren Wohnsitz jenseits der heutigen Ostgrenzen Deutschlands hatten (u. a. in Polen oder der Sowjetunion) und die diese Gebiete als Folge des Krieges verlassen mussten bzw. von dort vertrieben wurden. Als Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen werden Personen bezeichnet, die auf vertriebenenrechtlicher Grundlage nach dem 1. Januar 1993 zugewandert sind.

Ausländer
Als Ausländer:innen werden Personen bezeichnet, die nicht Deutsche (im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG) sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.

Ausländerwahlrecht
Als Ausländerwahlrecht bezeichnet man das aktive und passive Wahlrecht von  Ausländern und Ausländerinnen. Nur in wenigen Staaten besteht ein solches Recht auf kommunaler oder regionaler Ebene. In Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten der EU dürfen  EU-Staatsangehörige an kommunalen und an Europawahlen teilnehmen. Drittstaatsangehörige sind in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten hingegen von Wahlen ausgeschlossen. Bei anderen politischen Beteiligungsrechten sind Ausländer und Ausländerinnen Deutschen hingegen weitgehend gleichgestellt (z. B. Meinungsfreiheit, Petitionsrecht, Versammlungs- und Vereinsfreiheit).

B

Binnenflüchtlinge
sind Menschen, die ihren Heimatort verlassen mussten, aber keine Staatsgrenze überschritten haben, sondern innerhalb ihres Heimatlandes in eine andere Region oder Stadt geflohen sind, in der sie sich (vorerst) Sicherheit versprechen. Sie werden auch als Binnenvertriebene oder Intern Vertriebene bzw. im Englischen als Internally Displaced Persons (IDP) bezeichnet. Anders als grenzüberschreitende Flüchtlinge fallen Binnenflüchtlinge nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention.

Blue Card/Blaue Karte EU
Die Blue Card bzw. Blaue Karte EU ist eine befristete  Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte akademische Fachkräfte. Voraussetzung sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt (s. auch Hochqualifiziertenrichtlinie der Europäischen Union).

Beirat für Migration und Integration
Der Beirat für Migration und Integration löst 2009 den Ausländerbeirat ab, der 1987 erstmals gewählt wurde. Der Beirat ist die aus demokratischer Wahl hervorgehende Interessenvertretung der Einwohner:innen mit Migrationshintergrund in einer Kommune und wird für fünf Jahren gewählt.
Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen.

D

Diaspora
Der Begriff der Diaspora ist vielfältig und in der Wissenschaft nicht eindeutig definiert. In der Migrationsforschung versteht man darunter in der Regel alle im Ausland lebenden (ehemaligen) Staatsbürger und Staatsbürgerinnen eines Landes und ihre Nachkommen, die eng mit der Herkunftsregion verbunden bleiben.

Diskriminierung
Der Begriff Diskriminierung geht auf das lateinische Verb discriminare (trennen, eine Unterscheidung treffen) zurück und bezeichnet die Ungleichbehandlung von einzelnen Menschen oder Gruppen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener gruppenspezifischer Merkmale (z. B. bei einer Stellen-besetzung oder bei der Vergabe von Schulnoten). In der Regel wird sie als ‚negative‘ Diskriminierung im Sinne ungerechtfertigter Benachteiligung verstanden. Vereinzelt wird jedoch auch von ‚positiver‘ Diskriminierung bzw. im Englischen von affirmative action gesprochen, wenn aufgrund dieser gruppenspezifischen Merkmale bewusst bestimmte Zugänge zu Positionen geschaffen bzw. erleichtert werden.

Doppelte Staatsangehörigkeit
Unter doppelter Staatsangehörigkeit bzw. Mehrstaatigkeit versteht man den Besitz von zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten. Doppelte Staatsangehörigkeit kann u. a. dann entstehen, wenn ein Kind bei der Geburt zwei Staatsangehörigkeiten erwirbt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben und diese nach dem (an den Eltern orientierten)  Abstammungsprinzip an das Kind weitergeben. Zu doppelter Staatsangehörigkeit kann es auch kommen, wenn ein Kind über die Eltern bspw. eine ausländische Staatsangehörigkeit und zugleich die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzlandes nach dem  Geburtsortprinzip erwirbt. Mehrstaatigkeit kann auch im Rahmen einer  Einbürgerungentstehen, nämlich dann, wenn Ausländerinnen und Ausländer die ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten.

Drittstaatsangehörige
Ein Drittstaat ist ein Staat, der nicht der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört. Entsprechend versteht man unter Drittstaats-angehörigen Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeiteines EU-Staats besitzen. Sie sind u. a. vom Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU ausgeschlossen.

Dublin-Verfahren
Das Dublin-Verfahren ist zentraler Bestandteil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). In diesem Verfahren wird geprüft, welcher europäische Staat für einen Asylantrag zuständig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass jedes Asylgesuch nur von einem Staat inhaltlich geprüft wird; gleichzeitig soll aber auch unzweifelhaft feststehen, welcher Staat verantwortlich ist. In den meisten Fällen ist dies der Mitgliedstaat, über den der Schutzsuchende das Territorium der EU, Norwegens, Islands, der Schweiz oder Liechtensteins betreten hat, wobei das Wohl von Minderjährigen sowie  Familienzusammenführung Vorrang haben. Unabhängig davon kann jeder Mitgliedstaat beschließen, einen Asylantrag auch ohne formale Zuständigkeit zu prüfen (Selbsteintrittsrecht). Rechtsgrundlage ist die sog. Dublin III-Verordnung.

Duldung/Geduldete
Die Duldung (nach § 60a AufenthG) ist kein  Aufenthaltstitel und legalisiert nicht den Aufenthalt einer  ausreisepflichtigen Personin Deutschland. Mit ihr wird lediglich die  Abschiebung zeitlich befristet ausgesetzt. Die Ausreiseverpflichtung wird dabei nicht aufgehoben. Eine Duldung wird erteilt, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Ausreise nicht möglich ist (z. B. aufgrund von Krankheit oder anderer Abschiebungshindernisse). Eine Duldung kann auch nach Ermessen erteilt werden, sofern dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder ein erhebliches öffentliches Interesse einer Abschiebung entgegenstehen.

E

Einbürgerung
Unter Einbürgerung versteht man den Erwerb der Staats-angehörigkeit eines Landes auf Antrag eines Ausländers oder einer Ausländerin.
Für eine Einbürgerung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa eine gewisse Mindestaufenthaltsdauer.

Einwanderung
bezeichnet die Einreise und einen damit verbundenen dauerhaften Aufenthalt in einem Land, welches nicht das Herkunftsland ist. Synonym werden oft die Begriffe Immigration oder auch Zuwanderung verwendet. Eine eindeutige juristische Abgrenzung der Begriffe gibt es nicht. Zuwanderung umfasst aber grundsätzlich alle Formen der längerfristigen grenzüberschreitenden Migration, d. h. beispielsweise auch temporäre Aufenthalte (ausgenommen Tourismus).

F

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
(FEG) ist ein Artikelgesetz, das die Bedingungen der Einreise zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ( Arbeitsmigration) an einigen Stellen grundlegend ändert. Das Gesetz verbessert vor allem die Anwerbung von beruflich qualifizierten Fachkräften. Zudem sind Erleichterungen für Personen enthalten, die zur Nachqualifikation nach Deutschland einreisen wollen. Das FEG ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.

Farbige
ist ein kolonialistischer Begriff und negativ konnotiert. Eine Alternative ist die Selbstbezeichnung People of Color(PoC, Singular: Person of Color). Begriffe wie "Farbige" oder "Dunkelhäutige" lehnen viele People of Color ab.

Fremdenfeindlichkeit
(oder Xenophobie, Fremdenangst) bezeichnet die ablehnende und feindselige Haltung gegenüber anderen Menschen oder Gruppen, die als fremd empfunden werden. Sie unterscheiden sich durch Herkunft, Nationalität, Sprache, Kultur, Religion oder Hautfarbe von der eigenen Umwelt und das ist ihr ganzer „Fehler“ und Auslöser von Vorurteilen. Fremdenfeindlichkeit kann sich durch Furcht, Abgrenzung, Geringschätzung, Spott oder Feindseligkeit ausdrücken, die bis hin zur Gewalt reicht.    

Freizügigkeit in EU-Staaten
ist das Recht zur freien Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes. In der Europäischen Union genießen Unionsbürger:innen Freizügigkeit in allen EU-Staaten. Die Einreise und der Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union unterliegt für eine Dauer von bis zu drei Monaten keinen Bedingungen oder Voraussetzungen. Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten genießen im Wesentlichen Arbeitnehmer:innen, Selbständige und deren Familienangehörige. Auch Nichterwerbstätige genießen Freizügigkeit, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

G

Gastarbeiter
Ab Mitte der 1950er Jahre bis zum Anwerbestopp 1973 wurden ausländische Arbeitskräfte über bilaterale Anwerbeabkommen mit süd- bzw. südosteuropäischen und nordafrikanischen Staaten angeworben. Im öffentlichen Sprachgebrauch bürgerte sich für diese Personen die Bezeichnung ‚Gastarbeiter:innen‘ ein, womit implizit davon ausgegangen wurde, dass diese Personen in ihre Herkunftsländer zurückkehren würden.

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Der von Heitmeyer (Universität Bielefeld) geprägte Begriff „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ beschreibt die Abwertung von Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten (schwachen) Gruppen in unserer Gesellschaft. „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ umfasst Stereotype, Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber den Menschen dieser Gruppe. Ausprägungen „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ sind neben Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, der Abwertung von Asylsuchenden oder Sinti und Roma auch die Abwertung von Menschen mit bestimmten religiösen Überzeugungen (z. B. Antisemitismus sowie Muslim- bzw. Islamfeindlichkeit), aber auch die Abwertung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung sowie von Arbeitslosen, Obdachlosen oder Behinderten. Der Begriff „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ entstammt einem Langzeitforschungsprojekt, das seit 2002 am Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) der Universität Bielefeld durchgeführt wurde.

I

Integration
Ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Migranten fällt und als Bringschuld der Einwanderer*innen gemeint ist. Wissenschaftler*innen dagegen verwenden ihn, um Sachverhalte zu beschreiben, wie Teilhabe und Zugang zu Arbeit oder Bildung.
In diesem Sinn ist bspw. von Integrationspolitik oder Integrationsprojekten die Rede. In der Berichterstattung ist oft von gescheiterter oder »gelungener Integration« die Rede; ebenso wie bei der Übertragung auf Personen (Integrationsverweigerer) werden gesellschaftliche Probleme dadurch individualisiert und kulturalisiert. Alternativen: Teilhabe, Chancengleichheit.

Institutioneller Rassismus
liegt vor, wenn eine Institution in ihrer Gesamtheit Menschen aufgrund ihrer phänotypischen Merkmale, ihres kulturellen Hintergrunds oder ihrer tatsächlichen oder angenommenen ethnischen Herkunft unangemessen oder gar rassistisch behandelt. Institutioneller Rassismus kann in Abläufen, Einstellungen und Verhaltensweisen sichtbar werden, die durch unbewusste Vorurteile, Nichtwissen, Gedankenlosigkeit und rassistische Stereotype zu Diskri-minierung und einer Benachteiligung von Personen oder Gruppen führen.[1]

Integrationsgesetz
Das sog. Integrationsgesetz des Bundes wurde im Juli 2016 von Bundesrat und Bundestag verabschiedet und nahm verschiedene Gesetzesänderungen im Aufenthaltsgesetz, Sozialgesetzbuch und Asylgesetz vor. Es folgt dem Grundsatz „Fördern und Fordern”. Im Mittelpunkt steht die  Integration von Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Durch eine Sicherung des Aufenthaltsstatus während der Ausbildung, eine weitere Öffnung von Integrations- und Sprachkursen sowie die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung für drei Jahre abhängig von der Arbeitsmarktlage in den Ländern und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten sollen Flüchtlinge an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Integrationskurs
Mit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes 2005 wurden erstmals bundesweit Integrationskurse für Zugewanderte eingeführt. Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (sog. Basis- und Aufbaukurs) und einem Orientierungskurs. Der Sprachkurs umfasst mindestens 600 Stunden und schließt mit einem Sprachtest ab („Deutsch-Test für Zuwanderer“). Der 100-stündige Orientierungskurs findet im Anschluss an den Sprachkurs statt und gibt eine Einführung in Recht, Geschichte und Kultur der deutschen Gesellschaft. Er schließt mit dem Test „Leben in Deutschland“ ab. Unter bestimmten Bedingungen können Ausländer:innen zu der Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Bei Flüchtlingenerhalten meist nur Personen mit Aufenthaltserlaubnis einen schnellen Zugang, sie haben einen rechtlichen Anspruch. Flüchtlinge mit Aufenthalts-gestattung, d. h. während ihres Asylverfahrens, und mit einer Duldung sind nur teilnahmeberechtigt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Interkulturelle Öffnung/Interkulturelle Kompetenz
Als interkulturelle Öffnung bezeichnet man einen Prozess der Organisations- und Personalentwicklung (z. B. in Verwaltungen, Betrieben, Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder anderen Organisationen), um auf kulturelle Vielfalt angemessen reagieren zu können. Ziel ist dabei u. a. der chancengleiche Zugang zu den Organisationen für Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch die Befähigung aller Mitarbeiter:innen, mit Menschen anderer Kulturkreise erfolgreich zu kommunizieren und kulturelle Vielfalt als gesellschaftliche Normalität anzuerkennen und wertzuschätzen (interkulturelle Kompetenz).

Intersektionalität
Ungleichheiten lassen sich nicht als »entweder-oder« verstehen. Eine Frau of Color wird nicht entweder als Frau oder rassistisch diskriminiert; ein Schwarzer schwuler Mann nicht entweder rassistisch oder als Homosexueller. Diese Faktoren wirken immer zusammen und überkreuzen sich (engl.: to intersect). Mit dem Ansatz der Intersektionalität wird untersucht, wie verschiedene soziale Kategorien – darunter Geschlecht, Weißsein, of-Color-Sein, Sexualität – miteinander verwoben sind und sich, je nach Kontext, auf soziale Benachteiligung oder Privilegierung auswirken. Ein Verständnis darüber ist für die Bildungsarbeit zentral. Denn nur, wenn Pädagoginnen für die komplexen Herstellungsprozesse von Identitäten sensibilisiert sind, können sie verlässlich für Partizipation eintreten.

Islamophobie
Der Begriff „Islamophobie“ kommt aus Großbritannien (islamophobia) und steht für die generelle Ablehnung des Islams und muslimischer Menschen oder solchen, die dafür gehalten werden. Durch das Wort „Phobie“ (griechisch: Angst) suggeriert der Begriff eine emotional begründete, krankhafte Abneigung gegen den Islam.

M

Migranten
werden vom Statistischen Bundesamt als Menschen definiert, die nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik, sondern im Ausland geboren sind. Rund die Hälfte davon sind Deutsche, die andere Hälfte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit. Im Diskurs wird dieser Begriff häufig irrtümlich als Synonym für Menschen mit Migrationshintergrund verwendet.

Migrationshintergrund
Eine Person hat einen Migrationshintergrund nach der Definition des Statistischen Bundesamtes, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeitgeboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nichtzugewanderte Ausländerinnenund Ausländer, zugewanderte und nichtzugewanderteEingebürgerte, Spät-/Aussiedler:innen sowie die als Deutsche geborenen Kinder dieser Gruppen. Das Merkmal des Migrationshintergrunds wird seit 2005 im Rahmen des Mikrozensus erhoben. Abweichend von der Definition des Mikrozensus wurden im Zensus 2011 als Personen mit Migrationshintergrund alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer und Ausländerinnen definiert sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen, die zumindest einen nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil haben. Der SVR bezeichnet Menschen mit Migrations-hintergrund auch als Zuwanderer und Zuwanderinnen. Unterschieden wird dabei zwischen Zugewanderten der ersten Generation, also Menschen, die selbst nach Deutschland zugewandert sind (eigene Migrationserfahrung), und Zuwanderern und Zuwanderinnen der zweiten Generation, also Personen, die selbst in Deutschland geboren sind und mindestens einen im Ausland geborenen Elternteil haben.

Migranten(selbst)organisationen
Migrantenorganisationen sind gemeinnützige Zusammenschlüsse, die mehrheitlich von Menschen mit Migrationshintergrund getragen werden (mehr als 50 Prozent der Mitglieder/des Leitungspersonals) und deren Engagement sich im weitesten Sinne auf Migrationserfahrungen bezieht. Entsprechend breit ist das Spektrum der Ziele und Aktivitäten von Migranten-organisationen: Es reicht von der Pflege einer gemeinsamen Herkunftskultur/eines gemeinsamen kulturell-religiösen Hintergrundes über entwicklungspolitisches Engagement für eine bestimmte Herkunftsregion und/oder Engagement für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, Empowerment und den Kampf gegen Rassismus. Migrantenorganisationen existieren sowohl als eingetragene Vereine als auch jenseits formalisierter Strukturen, zum Beispiel als digitale Communities.

P

Parallelgesellschaft
Gelingt die Integration von Zuwanderern nicht, bildet sich eine Parallelgesellschaft, d. h. das Leben findet in der zugewanderten Gruppe statt, Kontakte mit der deutschen Gesellschaft werden auf ein Minimum reduziert, die Sprachbarriere vertieft sich, eine Identifikation mit dem Land, in dem man lebt, findet nicht statt.

People of Color / Menschen of Color
Internationale Selbstbezeichnung von/für Menschen mit Rassismuserfahrungen. Der Begriff markiert eine politische gesellschaftliche Position und versteht sich als emanzipatorisch und solidarisch. Er positioniert sich gegen Spaltungsversuche durch Rassismus und Kulturalisierung sowie gegen diskriminierende Fremdbezeichnungen durch die weiße Mehrheitsgesellschaft." 

Postmigrantisch
stammt aus der Kulturszene und wurde in Deutschland von der Kulturschaffenden Shermin Langhoff eingeführt. Postmigrantisch steht für den Prozess, die Gesellschaft nach erfolgter Einwanderung mitzugestalten. Wird Deutschland als Einwanderungs-gesellschaft akzeptiert, werden Kategorien wie deutsch/ nicht-deutsch bedeutungslos; in einer postmigrantischen Gesellschaft müssen sich Deutsche ohne Migrationshintergrund auch eingliedern. Es gilt, die zuvor herrschenden (Miss-) Verhältnisse gemeinsam neu zu verhandeln. Postmigrantisch ist nur als Adjektiv zu verwenden.

R

Rasse
Rasse ist – insbesondere im deutschen Sprachgebrauch – problematisch, da er mit einem wissenschaftlich nicht haltbaren biologistischen Konzept verbunden und nicht als soziale Konstruktion verstanden wird. Biologisch unterschiedliche "Menschen-rassen" aufgrund von äußeren Merkmalen herzuleiten entsagt jeglicher wissen-schaftlichen Basis.

Rassismus
Rassismus drückt sich zum einen durch offensichtliche tätliche oder verbale Angriffe auf Menschen aus, die aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Religion diskriminiert werden; zum anderen aber auch subtiler durch Vorurteile und Klischees, rassistische und abgrenzende Redewendungen und Bezeichnungen, ausgrenzende Blicke und Gesten. Dazu zählen auch Fragen z.B, wie „Wo kommst du her?“ oder „Wann gehst du nach Hause zurück?“, denn diese zeigen, dass die angesprochene Person als nichtzugehörig markiert wird.

Rechtsextreme
Der Begriff wird nicht eindeutig verwendet und ist selbst in der Wissenschaft umstritten. 2006 haben sich elf Wissenschaftler zusammengetan und herausgearbeitet, dass Rechtsextremismus insbesondere ein Einstellungsmuster ist, dessen verbindendes Kennzeichen Ungleichwertigkeitsvorstellungen darstellen. Diese äußern sich im politischen Bereich in der Affinität zu diktatorischen Regierungsformen, chauvinistischen Einstellungen und einer Verharmlosung bzw. Rechtfertigung des Nationalsozialismus. Im sozialen Bereich sind sie gekennzeichnet durch antisemitische, fremdenfeindliche und sozialdarwinistische Einstellungen.“ (http://www.netz-gegen-nazis.de)  Rechtsextremes Denken lehnt die Gleichwertigkeit aller Menschen grundsätzlich ab. Dieses Denken und die dahinterstehenden Einstellungen finden sich überall in der Gesellschaft, sind weder an Einkommen, Alter noch Bildung gebunden. Personen, mit extrem rechten Einstellungen gehen davon aus, dass es eine „homogene“ Gesellschaft gibt, sie behaupten, dass die Menschen in der Gesellschaft sich alle sehr ähnlich sind und nur gleiche bzw. gemeinsame Interessen haben. Den Werte-Pluralismus einer liberalen Demokratie lehnen sie ab.

Z

Zugewanderte
Als Zugewanderte bezeichnet der SVR Zuwanderer und Zuwanderinnen der ersten Generation. Das heißt Personen, die selbst aus dem Ausland zugezogen sind, unabhängig von ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit.

Zuwanderungsgesetz
Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürger:innen und Ausländer:innen (Zuwanderungsgesetz – ZuWG) gilt seit dem 01. Januar 2005 und ist eine Reform der deutschen Migrations- und Integrationspolitik und des Aufenthaltsrechtes. Das Zuwanderungsgesetz schuf als Artikelgesetz mit dem Aufenthaltsgesetz unter Artikel 1 und dem Freizügigkeitsgesetz/EU unter Artikel 2 zwei neue Gesetze und enthielt Änderungen in bereits bestehenden Gesetzen wie dem Asylgesetz, Asylbewerber-leistungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und dem Bundesvertriebenengesetz. Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht für EU-Bürger*innen. Hiermit gab es nur noch zwei Aufenthaltstitel, die befristete „Aufenthaltserlaubnis“ sowie die unbefristete „Niederlassungserlaubnis“. Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Freizügigkeit von Bürger*innen der EU und ersetzt das Aufenthaltsgesetz/EWG/ für EU-Bürger*innen. Zudem wurde die Förderung von Integration durch den Rechtsanspruch der Zugewanderten auf Teilnahme an Integrationskursen erstmals als gesetzliche Aufgabe des Bundes definiert.

Quellen:

Amadeu-Antonio-Stiftung, Glossar: Antisemitismus- und rassismuskritische Jugendarbeit, 2014, www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/juan-faecher.pdf, S. 15

Amnesty International , www.amnesty.de/2017/3/1/glossar-fuer-diskriminierungssensible-sprache

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, www.bamf.de/DE/Themen/EMN/Glossar/glossar-node.html

Bundeszentrale für politische Bildung , www.bpb.de/nachschlagen/lexika/270327/glossar-migration-integration-flucht-asyl

Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD), Über Schwarze Menschen in Deutschland berichten, Blogbeitrag, 2013, https://isdonline.de/uber-schwarze-menschen-in-deutschland-berichten/

Neuemedienmacher, glossar.neuemedienmacher.de/glossar/kategorie/02-migration/

Menschenrechte, www.menschenrechte.jugendnetz.de/material-projektideen/glossar/fremdenfeindlichkeit/

Sachverständigenrat für Migration und Integration, www.svr-migration.de/glossar/

The Stephen Lawrence Inquiry. Report of an inquiry by Sir William Macpherson of Cluny, Februar 1999, Kapitel 6.34

Virtuelles Migrationsmuseum, virtuelles-migrationsmuseum.org/glossar/